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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AUER MEDIA PRODUCTIONS UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)

 

1. Tätigkeitsbereich

Die Auer Media Productions UG (haftungsbeschränkt) produziert Video- und Fotoinhalte und betreut Kunden dabei von der Konzeption bis zur Nachbereitung des Materials. Die erstellten Inhalte werden auf diversen Plattformen (Online auf Social-Media- und Webseiten und offline beispielsweise bei Veranstaltungen) veröffentlicht. Die Auer Media Productions UG (haftungsbeschränkt) ist ebenfalls in Bezug auf oben benannte Inhalte in beratender Funktion tätig. Der produzierte Inhalt/Content umfasst unter anderem Produkt Erklärvideos (Tutorials), Messe-, Event- und Imagefilme, Trailer, Mitarbeitervideos sowie Personen-Portraits. Fotoproduktionen beschränken sich auf Produkt- und Veranstaltungsfotografie.

 

2. Geltungsbereich

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Auer Media Productions UG (haftungsbeschränkt), (nachfolgend „AUER MP“ genannt). Für zukünftig abgeschlossene Ergänzungs- oder Folgeaufträge gelten die AGB entsprechend. Regelungen, die diese AGB abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn sie von AUER MP schriftlich bestätigt wurden. Durch schriftliche Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit den AGB einverstanden. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, soweit AUER MP sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

3. Auftragserteilung

 

3.1 Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend.

3.2 Auftragserteilung und Annahme sowie ihre Änderung und Ergänzung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bei Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn sie von AUER MP schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.

4. Kosten

4.1 Die von AUER MP angegebenen Preise lauten in Euro (€) und verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde. Im vertraglich vereinbarten Preis sind die gesamten Herstellungskosten enthalten, sofern der Film/das Video nach den bei Auftragserteilung bestehenden Vorgaben, insbesondere nach dem genehmigten Drehbuch/Skript hergestellt wird. Im Preis inbegriffen ist auch die digitale Bereitstellung einer vorführfähigen Erstkopie. Der Zugang erfolgt passwortgeschützt. AUER MP verpflichtet sich dazu die notwendigen Zugangsdaten dem Auftraggeber bereitzustellen. Sollte eine andere Bereitstellungsform gewünscht sein, ist diese schriftlich zu vereinbaren. Außerordentliche Reise- und Materialkosten sind im Preis nicht enthalten und vom Auftraggeber auf gesonderten Nachweis gesondert zu erstatten, sofern bei Vertragsschluss nicht anders vereinbart.

4.2 Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme eines Films/Videos Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Film-/Videoteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. AUER MP hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.

4.3 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche eines Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Hieraus entstehende Mehrkosten sind auf Nachweis vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von AUER MP zurückzuführen sind.

4.4 Wird ein Nachdrehen von Film-/Videosequenzen erforderlich, ohne dass dieser durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von AUER MP verursacht wurde, z. B. durch Geräte- oder Materialschaden, kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.

4.5 Für die Stornierung von Drehtagen werden folgende Abschlagszahlungen fällig:

  • 30-14 Tage vor Dreh -> 25% der Drehtagkosten

  • 13-7 Tage vor Dreh -> 50% der Drehtagkosten

  • 6 Tage oder weniger vor Dreh -> 100% der Drehtagkosten

Bereits angefallene Reisekosten hat der Kunde zu tragen.

4.6 Die Stornierung von reinen Schnittprojekten ist bis zum 10. Tag vor Beginn der Arbeiten kostenfrei möglich. Bei Stornierungen ab 10 Tagen vor Beginn der Arbeiten veranschlagt AUER MP 50% der Gesamtkosten. Bereits angefallene, außerordentliche Aufwendungen hat der Kunde zu entschädigen. Der Beginn der Arbeiten wird bei Vertragsabschluss schriftlich festgelegt. Eine nachträgliche Änderung bedingt einer schriftlichen Festsetzung.

5. Herstellung

5.1 Die Herstellung erfolgt auf der Grundlage eines vom Auftraggeber vor Beginn der Herstellung genehmigten Drehbuches. Ist die Erstellung eines Drehbuches nicht vorgesehen, sind das vereinbarte Konzept und die Inhalte des Films spätestens bei Auftragserteilung auf andere Weise schriftlich festzulegen.

5.2 Die künstlerische und technische Gestaltung des Films obliegt AUER MP. Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Filminhalts trägt der Auftraggeber die Verantwortung, soweit seine Vorgaben durch AUER MP befolgt wurden.

5.3 Nach Fertigstellung des Rohschnitts erhält der Auftraggeber Gelegenheit, die vorläufige Fassung des Films anzusehen. Erklärt sich der Auftraggeber mit dem Rohschnitt einverstanden, ist insoweit eine spätere Beanstandung ausgeschlossen.

6. Zeitplan

6.1 Vor Beginn der Herstellung legen der Auftraggeber und AUER MP einen Zeitpunkt für die Fertigstellung des Filmwerkes fest.

6.2 Stellt sich im Verlauf der Herstellung heraus, dass der vereinbarte Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat AUER MP den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten.

6.3 Sofern die Verzögerung durch Umstände verursacht wird, die der Auftraggeber oder ihm zurechenbare Dritte zu vertreten haben, insbesondere wenn erforderliche Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers nicht rechtzeitig erbracht werden, kann der vereinbarte Fertigstellungstermin entsprechend überschritten werden. Etwaige Mehrkosten aufgrund einer solchen Verzögerung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6.4 Für den Fall, dass der vereinbarte Fertigstellungszeitpunkt aufgrund von außergewöhnlichen Umständen nicht eingehalten werden kann, die AUER MP trotz der gebotenen Sorgfalt weder beeinflussen noch vorhersehen kann (z.B. Naturgewalten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), gilt Artikel 5.3 entsprechend.

7. Abnahme

7.1 Nach Fertigstellung des Films übermittelt AUER MP dem Auftraggeber eine Kopie des Filmwerkes und/oder es findet eine Vorführung des Films statt, durch welche der Auftraggeber die Gelegenheit erhält, den Film anzusehen und auf etwaige Mängel zu überprüfen.

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich darüber zu erklären, ob er den Film in der hergestellten Fassung abnimmt oder gegebenenfalls Nachbesserungen verlangt. Erklärt sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung oder Vorführung, gilt der Film als abgenommen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.

7.3 Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Films verpflichtet, sofern der erstellte Film den Vorgaben des genehmigten Drehbuchs einschließlich etwaiger Änderungsvorgaben des Auftraggebers entspricht und technisch und qualitativ allgemeinen Standards genügt.

7.4 Nachbesserungsverlangen des Auftraggebers, die allein auf die künstlerische Umsetzung des genehmigten Konzepts zurückgehen, können nur einmalig geltend gemacht werden. Nach erfolgter Korrektur ist AUER MP nicht verpflichtet, weitere rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.

7.5 Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Films Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen gegenüber AUER MP schriftlich mitzuteilen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7.6 Originalmedien, die zur Abänderung eines produzierten Films nötig sind, werden von AUER MP nach Abnahme kostenfrei zwei Jahre aufbewahrt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, im Laufe dieser zwei Jahre um eine längere Verwahrung zu bitten. Dafür berechnen wir eine individuell kalkulierte Aufwandsentschädigung.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungserhalt fällig.

8.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die vollständige Bezahlung nach

Abnahme.

9. Urheberrechte

9.1 AUER MP verfügt über alle zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte oder wird diese Rechte in dem erforderlichen Umfang erwerben, soweit sie nicht bei einer Verwertungsgesellschaft liegen.

9.2 Nach Fertigstellung des Filmwerkes und vollständiger Bezahlung der Produktionskosten räumt AUER MP dem Auftraggeber in dem vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfang die vereinbarten Nutzungsrechte an und aus dem Film ein, soweit sie AUER MP selbst zustehen, von den Filmschaffenden übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind.

9.3 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das Recht, den Film in dem vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich) öffentlich vorzuführen sowie Kopien des Films zu verbreiten. Nicht Vertragsgegenstand sind der Erwerb und die Übertragung/ Einräumung von Rechten der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA, GVL) und/oder Rechte und Zustimmungen der FSK. Diese Rechte und/ oder Zustimmungen sind vom Auftraggeber selbst auf eigene Kosten einzuholen.

9.4 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.

9.5 AUER MP hat unabhängig von dem Umfang der übertragenen Nutzungsrechte in jedem Fall das Recht, das Film-/Videowerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen und/oder vorführen zu lassen.

10. Haftung

10.1 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet AUER MP nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch AUER MP oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüberhinausgehende Haftung für Schäden wird nur im Rahmen der von AUER MP abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.

10.2 Finden auf Veranlassung des Auftraggebers Dreharbeiten in dessen Geschäfts- und/oder Betriebsräumen statt, ist eine Haftung von AUER MP für etwaige Betriebsstörungen ausgeschlossen.

11. Datenschutzbestimmungen

11.1 AUER MP garantiert jegliche Kundendaten nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik zu schützen und sich aktiv für den Datenschutz derselbigen einzusetzen.

11.2 Im Sinne eines effizienten Workflows ist es unabdingbar Daten auch digital zu speichern. Dies umfasst sämtliche vom Kunden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Tätigkeit übermittelten Daten.

11.3 Der Auftraggeber willigt ein, dass seine Daten online und offline gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

11.4 Eine Weitergabe dieser Daten durch AUER MP im Rahmen der Erfüllung der Vertragsbestandteile an Kooperationspartner ist ohne zusätzliche Absprache zulässig.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon unberührt.

12.2 Änderungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform einschließlich Fax und E-Mail.

12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und AUER MP gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.4 Erfüllungsort ist der Sitz der AUER MP UG in Düsseldorf.

12.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.

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